Wettspiel

„Alles Wissenswerte rund ums Wettspiel“

Wettspielordnung des Golfpark Rittergut Birkhof

FEBRUAR 2022 RALF MEIER UND PETER WESSELMAMM

Für alle Wettspiele, die auf den Plätzen des Golfpark Rittergut Birkhof ausgeschrieben und/oder veranstaltet werden, sowie für alle RP-Runden, gilt die folgende Rahmenausschreibung.

  1. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
    1. Spielberechtigung
    2. Verbindlichkeit von Verbandsordnungen
    3. Ausschreibungen und Teilnahmebedingungen
    4. RP – Runden
    5. Wettspielleitung
    6. Datenschutz
    7. Meldegebühren und Turnierabsagen
    8. Änderungsvorbehalt
  2. GENERELLE SPIELBEDINGUNGEN
    1. Abspielzeit / Verspätung
    2. Aussetzung des Spiels wegen Gefahr
    3. Unangemessene Verzögerung (langsames Spiel)
    4. Caddie / E-Trolleys
    5. Fahren im Golfwagen
    6. Elektronische Kommunikationsmittel
    7. Technische Hilfsmittel
    8. Rückgabe der Scorekarten
    9. Siegerehrung
  3. VERSTOSS GEGEN DIE ETIKETTE
    1. Disqualifizierung – Sperrung eines Spielers
    2. Kleiderordnung

1 Allgemeine Bedingungen

1.1 SPIELBERECHTIGUNG

Spielberechtigt sind alle Mitglieder des Golfpark Rittergut Birkhof, sowie Mitglieder deutscher und anerkannter ausländischer Golfclubs bei offenen Turnieren. Der Mitgliedsausweis sowie ein aktueller Nachweis der Stammvorgabe sind unaufgefordert vorzulegen.

1.2 VERBINDLICHKEIT VON VERBANDSORDNUNGEN

Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln des DGV (einschließlich Amateurstatut), den Platzregeln des Golfpark Rittergut Birkhof und den am Spieltag gültigen und im Schaukasten veröffentlichten Sonderplatzregeln. Wettspiele werden grundsätzlich nach dem World-Handicap-Vorgabensystem ausgerichtet.

1.3 AUSSCHREIBUNGEN UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Ausschreibungen zu den Turnieren werden im Schaukasten am Sekretariat bekannt gegeben. Maßgebend für die Spielvorgabe ist der am Tage des Meldeschlusses gültige HCPi. Spieler mit einer höheren Vorgabe als der ausgeschriebenen Höchstvorgabe können in Ausnahmefällen durch die Spielleitung zur Teilnahme zugelassen werden. Für deren Turnierwertung gilt dann jedoch die ausgeschriebene Höchstvorgabe.

Die Teilnehmerzahl wird von der Spielleitung begrenzt. Gehen mehr Anmeldungen als verfügbare Startplätze ein, entscheidet der zeitliche Eingang der Meldung über die Teilnahme. An den Clubmeisterschaften dürfen nur Spieler teilnehmen, die den Golfpark Rittergut Birkhof zu ihrem Heimatverein (gemäß WHS-Vorgabensystem) erklärt haben.

Sind Sonderpreise wie Nearest-to-the-Pin oder Longest-Drive ausgeschrieben, gewinnt am jeweiligen Loch Nttp - der 1. abgeschlagene Ball am nächsten zur Fahne auf dem Grün, bzw. LD - der 1. abgeschlagene Ball mit der längsten Weite auf dem Fairway liegend.

1.4 RP-RUNDEN

Vorgabewirksame RP-Runden über 9 oder 18 Löcher können von allen Spielern der Vorgabeklassen 1 bis 6 gespielt werden. Sie müssen spätestens 24 Stunden vor Beginn der Runde mit Nennung des Zählers im Sekretariat angemeldet werden. Die Scorekarte ist unverzüglich nach Beendigung der Runde im Golfbüro abzugeben. Unterbleibt die Rückgabe der Scorekarte erfolgt automatisch ein Eintrag im Handicap-History-Sheet.

Für die administrative Abwicklung sind € 8,00 bei Abholung der Scorekarte zu entrichten. Für den Zähler des Spielers gilt keine Beschränkung bezüglich des HCPi. Ein Golfprofessional kann nicht als Zähler fungieren.

1.5 WETTSPIELLEITUNG

Turniere und Wettspiele mit Einzelausschreibungen werden von der in der Ausschreibung namentlich benannten Spielleitung geleitet. Diese entscheidet in allen Fragen endgültig.

Bei Streitfragen oder Protesten im Rahmen des allgemeinen Spielbetriebes sowie bei RP-Runden entscheidet der Spielbetriebsleiter des Golfpark Rittergut Birkhof.

Einsprüche oder Proteste müssen bis 30 Minuten nach Beendigung des Wettspiels bei der Spielleitung eingereicht werden. Ein Wettspiel gilt als beendet, wenn die Ergebnisse durch Aushang am Schwarzen Brett und/oder Verteilung an die Turnierteilnehmer bekannt gegeben wurden.

1.6 DATENSCHUTZ

Mit der Meldung zum Wettspiel erklärt sich der Teilnehmer mit der Veröffentlichung seines Namens, seiner Vorgabe und seiner Startzeit auf der Startliste im Clubhaus sowie passwortgeschützt im Internet einverstanden. Der Teilnehmer willigt auch in die Veröffentlichung seines Namens, seines Bildes, seiner Vorgabe und seines Wettspielergebnisses in einer Ergebnisliste im Internet oder auch in gedruckter Form ein.

Diese Einverständniserklärung schließt Bildberichte, die auf der Internetseite oder im Newsletter des Golfparks veröffentlicht werden, ein.

1.7 MELDEGEBÜHREN UND TURNIERABSAGEN

Das Startgeld ist vor Turnierbeginn zu entrichten. Teilnehmer, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, werden von der Startliste gestrichen.

Bei Absagen nach Meldeschluss ist das Startgeld unbeschadet der Gründe, die zu der Absage geführt haben, zu entrichten.

Spieler, die unentschuldigt bei einem Turnier nicht angetreten sind oder das Startgeld bei verspäteter Absage nicht entrichtet haben, können für die Dauer von drei Monaten (Mitglieder) bzw. auf Dauer (Gäste) durch den Spielbetriebsleiter von der Teilnahme an Turnieren ausgeschlossen werden.

Bei Turnieren regelt die Ausschreibung, ob Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre vom Startgeld befreit sind. Sind sie befreit, sind sie NICHT preisberechtigt. Für sie werden Ersatzpreise gestellt.

1.8 ÄNDERUNGSVORBEHALT

Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum 1. Start das Recht, die Ausschreibung zu ändern. Nach dem 1. Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zulässig.

2 Generelle Spielbedingungen

2.1 ABSPIELZEIT / VERSPÄTUNG

Die Abspielzeit ist die auf der Startliste angegeben Zeit oder die Zeit des Aufrufs für die Spielgruppe durch den Starter. Die Informationspflicht liegt beim Teilnehmer.

Trifft ein Spieler spielbereit innerhalb von fünf Minuten nach seiner Abspielzeit am Ort des Starts ein, so wird er am ersten zu spielenden Loch im Lochspiel mit Lochverlust, im Zählspiel mit zwei Strafschlägen bestraft, falls keine Umstände vorlagen, die nach Regel 6.3 das Erlassen der Disqualifikation rechtfertigen. Die Strafe für Verspätung von mehr als 5 Minuten ist die Disqualifikation des Teilnehmers.

2.2 AUSSETZUNG DES SPIELS WEGEN GEFAHR

Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt (ein langes Signal), so müssen alle Spieler das Spiel unverzüglich unterbrechen und dürfen es nicht wiederaufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme (erneut ein langes Signal) angeordnet hat.

Unabhängig hiervor obliegt die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr / Unwetter der Eigenverantwortung des Spielers (Regel 5.7a).

2.3 UNANGEMESSENE VERZÖGERUNG (LANGSAMES SPIEL)

Hat eine Spielgruppe nach Auffassung der Spielleitung den Anschluss an die vorangehende Spielgruppe verloren oder hat sie, falls Richtzeiten zum Spielen eines oder mehrerer Löcher vorgegeben sind, mehr Zeit als die Richtzeit benötigt, so kann die Spielgruppe ermahnt werden.

2.4 CADDIE / ELEKTRISCHE GOLFKARREN

Grundsätzlich dürfen Caddies (sofern durch Einzelausschreibung nicht ausdrücklich verboten) eingesetzt werden. Nur Amateure dürfen als Caddie eingesetzt werden.

Die Benutzung von E-Trolleys ist erlaubt, solange es nicht durch Einzelausschreibungen untersagt ist.

2.5 FAHREN IM GOLFWAGEN

Ein Spieler und sein Caddie müssen zu jeder Zeit während der festgesetzten Runde zu Fuß gehen, außer das kurzfristige Fahren / Mitfahren wird von der Spielleitung / Platzrichtern ausdrücklich gestattet. Bei Mannschaftswettspielen muss eine Genehmigung des GVNRW vorliegen.

Strafe bei Verstoß durch den Spieler:
Lochwettspiel: Lochverlust für jedes Loch, bei dem ein Verstoß begangen wurde, höchstens jedoch 2 Löcher

Zählspiel: 2 Schläge an jedem Loch, an dem der Verstoß festgestellt wird, höchstens jedoch 4 Schlägen pro Runde

Im Falle eines Verstoßes zwischen dem Spiel zweier Löcher wirkt sich der Verstoß am nächsten Loch aus; handelt es sich um das letzte Loch der Runde, an diesem. Der Spieler muss sofort nach Feststellen des Verstoßes die Benutzung des Fahrzeuges einstellen, andernfalls wird er sowohl im Loch- als auch im Zählspiel disqualifiziert.

Bei körperlicher Behinderung, die das Absolvieren der Wettspielrunde ohne Golfwagen nicht erlaubt, ist die Benutzung gestattet, sofern ein Attest vorgelegt wird. Die Benutzung eines Golfwagens aus Altersgründen ist gestattet ab dem Jahr, in dem der Spieler / die Spielerin 70 Jahre alt wird.

Darüber hinaus kann der Spielausschuss bei Gebrechlichkeit infolge Alters auch schon vor dem 70. Lebensjahr Einzelgenehmigungen auf Antrag erteilen.

Die Benutzung von Golfwagen ist abhängig vom Platzzustand (z.B. nicht bei extremer Nässe) und von der Verfügbarkeit (nach Reihenfolge der Anmeldung zur Golfwagen-Benutzung).

2.6 ELEKTRONISCHE KOMMUNIKATIONSMITTEL

Das Mitführen betriebsbereiter elektronischer Kommunikationsmittel (z.B. Mobiltelefon) oder deren Benutzung wird als unerlaubtes Hilfsmittel gewertet und ist Spielern und deren Caddies während des Spielens der festgesetzten Runde untersagt (Ausnahme in Notfällen). Bei Zuwiderhandlung kann der Spieler disqualifiziert werden.

2.7 TECHNISCHE HILFSMITTEL

Ein Spieler darf sich über Entfernungen informieren, indem er ein Gerät verwendet, das ausschließlich Entfernungen misst. Benutzt der Spieler auf der Runde ein Gerät, mit dem andere Umstände geschätzt oder gemessen werden können, so verstößt er gegen Regel 4.3a(1), und wird disqualifiziert.

2.8 RÜCKGABE DER SCOREKARTEN

Nach Beendigung einer Wettspielrunde sind die Score-Karten unverzüglich im Sekretariat abzugeben. Die Ergebnisse sind deutlich lesbar zu erfassen (Änderungen sollten abgezeichnet sein) und die Karten sind von Spieler und Zähler zu unterschreiben. Auch „NO RETURN“ ist ein Ergebnis und unverzüglich zu melden.

Mit Abgabe der Scorekarte und verlassen der Scoring-Area gilt die Karte als eingereicht. Änderungen sind sodann – gleich aus welchem Grund – nicht mehr möglich. Als Scoring-Area gilt das Golfbüro.

2.9 SIEGEREHRUNG

Die Siegerehrung findet entsprechend der Turnierausschreibung statt. Spieler, die an der Siegerehrung in begründeten Fällen nicht mehr teilnehmen können, müssen dies der Spielleitung rechtzeitig bekannt geben und einen (anwesenden) Vertreter benennen. Die Spielleitung kann in diesem Fall den Preis an den Vertreter übergeben.

Sachpreise, die nicht bei der Siegerehrung ausgegeben werden, da keine anwesenden Vertreter benannt wurden, werden im Anschluss an die Siegerehrung unter den anwesenden Turnierteilnehmern verlost. Mehrfachteilnahmen an der Verlosung im Rahmen eines Turniers sind nicht möglich.

Grundsätzlich gilt ein Doppelpreisausschluss. Bruttopreise gehen vor Nettopreise. Bei gleichen Ergebnissen erfolgt ein Stechen nach den Empfehlungen des DGV. Ist eine Spielerin / ein Spieler in den Preisen einer Gesamtwertung, so schließt dies Gewinne der Tageswertung am Finaltag der betreffenden Gesamtwertung nicht aus.

3 Verstoß gegen die Etikette

3.1 DISQUALIFIZIERUNG – SPERRUNG EINES SPIELERS

Im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Etikette kann die Spielleitung den Spieler nach Regel 1.2 disqualifizieren.

Verhält sich ein Spieler grob unsportlich, so kann der Sportausschuss weitere Sanktionen, z.B. Verwarnung, befristete oder dauernde Wettspielsperre usw., verhängen.

Grob unsportliches Verhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln des Golfsports nachhaltig verstoßen wird. Bei vorsätzlichen Regelverstößen, vorsätzlichem Verstoß gegen die Etikette oder der Manipulation von Wettspielergebnissen wird in jedem Fall eine Wettspielsperre (Info an LGV/DGV) ausgesprochen.

3.2 KLEIDERORDNUNG

Teilnehmer/-innen an Wettspielen sind gehalten, in Golfkleidung zu spielen. Dazu zählen nicht: kragenlose Hemden, Topps, T-Shirts, Beach Shorts, blaue Jeans, Trainingshose oder ähnliches. Entspricht die Kleidung eines Spielers oder einer Spielerin nicht diesem Standard, kann die Wettspielleitung den Spieler bzw. die Spielerin vom Wettspiel ausschließen bzw. kann der Spielausschuss Auflagen für künftige Wettspiele machen.

Der Spielausschuss setzt sich zusammen aus einem Vertreter der Golfschule und bis zu fünf Mitgliedern des Golfpark Rittergut Birkhof. Der Spielausschuss wird vom Geschäftsführer der Golfpark Rittergut Birkhof GmbH & CO. KG benannt.


STAND 04.02.2022

Der Spielbetriebsleiter