Liebe Mitglieder,
liebe Golferinnen und Golfer,
laut neuer Coronaschutzverordnung, ab dem 29. März 2021 ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen unzulässig. Von diesem Verbot ausgenommen, ist der Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel und somit auch das Golfen auf unserer Anlage.
Wir freuen uns also sehr, Sie weiterhin auf dem Rittergut Birkhof begrüßen zu dürfen und möchten Sie nochmals an die wichtigsten Auflagen erinnern, die uns dies ermöglichen:
- Maskenpflicht in allen Bereichen, in denen nicht gegolft wird (z.B. auf den Parkplätzen, Wegen, WCs etc.)
- Einhaltung der 5 m Abstandsregelungen |